< Back | Alle Artikel anzeigen Die wichtigsten Fakten rund um Elektromobilität: Mit diesem Know-How direkt auf den nächsten E Scooter steigen

veröffentlicht 20 Jun 2019

Lesedauer: 6 Minuten

Was hat es mit der neuen Straßenzulassung für E Scooter auf sich? Ist die Elektromobilität auch jüngeren und älteren Generationen zugänglich? Wie umfassend gestaltet sich das neue Leihsystem führender Pioniere wirklich? Folgend haben wir die wichtigsten Fakten zusammengefasst und geben überdies einen Einblick in die zukünftige Entwicklung der Elektromobilität.


Mit dem E Scooter in Berlin in die Welt der Elektromobilität starten

Seit wenigen Tagen ist es soweit. Die Elektromobilität hat mit dem Elektro Roller, eher bekannt als E Scooter, in den Straßen der Bundeshauptstadt Einzug gehalten. Als Elektromobilität, kurz E-Mobility, wird ganz allgemein die Benutzung von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Darunter werden sämtliche Fahrzeuge auf zwei und vier Rädern subsumiert, die mit elektrischer Energie angetrieben werden. Ab jetzt bereichert der E Scooter die Elektromobilität. Die Verkehrsteilnehmer werden sich alsbald an das zweirädrige Elektromobil gewöhnen oder je nach persönlicher Auffassung gewöhnen müssen. Hier in der Bundeshauptstadt wird der E Scooter Berlin schon nach kurzer Zeit zum alltäglichen Straßenbild gehören.


E Scooter Straßenzulassung seit Mitte Juni

Rechtsgrundlage zum Fahren eines E Scooter im öffentlichen Straßenverkehr ist die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“, die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung, kurz eKFV, vom 6. Juni 2019. Sie gilt seit Samstag, dem 15. Juni und mobilisiert seitdem sowohl Hersteller und Händler als auch tausende Endverbraucher als potentielle E Scooter Nutzer. Für sie gelten gemäß § 9 StVO die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Für jedes Elektrokleinstfahrzeug wie auch dem E Scooter wird vom KBA, dem Kraftfahrzeugbundesamt, eine Bauartzulassung erteilt. Voraussetzung für die Verwendung im Straßenverkehr ist eine Haftpflichtversicherung; sie wird durch das Versicherungskennzeichen an der Rückseite des E Scooter kenntlich gemacht.


Richtiges Verhalten im Straßenverkehr mit dem Elektro Roller bzw. E Scooter

Nach einigem Hin und Her im Bundesverkehrsministerium gelten für E Scooter die Straßenzulassung mit folgenden Regelungen:

  • Der E Scooter darf nicht auf dem Gehweg, sondern muss auf ausgewiesenen Radwegen gefahren werden.
  • Ist ein Radweg als solcher nicht vorhanden oder nicht ausgewiesen, dann muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Dadurch ist sichergestellt, dass es für Fußgänger auf dem Gehweg weder zur Behinderung noch zur Gefährdung durch E Scooter kommt.
  • Mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ dürfen sowohl Gehwege als auch Fußgängerzonen sowie Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren werden.
  • E Scooter mit 25 km/h dürfen von Personen ab dem 15. Lebensjahr gefahren werden, E Scooter mit 20 km/h ab dem 14. Lebensjahr.
  • Es besteht weder eine Helm- noch eine Führerscheinpflicht.
  • Der Akku eines E Scooter mit 25 km/h oder 20 km/h kann an der vorhandenen Haushaltssteckdose aufgeladen werden. Die mehrstündige Ladezeit lässt sich mit einem Schnellladegerät deutlich verkürzen.
  • Die StVO gilt auch für einen neuen Hoverboard Elektro Scooter. Vorgänger des Hoverboard E Scooter ist das E Board als elektronisch betriebenes Brett zum Draufstehen. Andere gängige Bezeichnungen für Hoverboard sind Self-balancing-Board oder Self-balancing-Scooter. Es unterscheidet sich deutlich von dem nach der StVO zugelassenen E Scooter.


Elektro Roller für alle Generationen

Der E Scooter ist ein bequemes Fortbewegungsmittel für buchstäblich alle Generationen. Ein Elektro Scooter für Jugendliche ist das zukünftig ideale Geschenk zum 14. Geburtstag, und der Elektro Scooter für Senioren erleichtert auch dem Rentner die Wege in die Innenstadt. Eine wichtige Voraussetzung zum Fahren eines E Scooter im Straßenverkehr sind grundlegende Kenntnisse der StVO. Immerhin haben so Jugendliche die Möglichkeit, sich mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h auf derselben Fahrbahn wie Pkw, Lkw und Busse fortbewegen zu können bzw. zu müssen. Für den Pkw-Fahrer ist es durchaus eine Umstellung, anstelle im geschlossenen Auto sich jetzt auf dem offenen E Scooter neben einem überlangen Lkw oder Bus zu behaupten. Daher wird Senioren empfohlen, sich zunächst an das Fahren selbst zu gewöhnen und sich schließlich nach und nach in den alltäglichen Straßenverkehr einzubinden.


E Scooter kaufen für Urlaub, Hobby und Freizeit

Den E Scooter zu kaufen ist je nach Marke und Modell eine Investition im drei- bis vierstelligen Bereich. Möglich ist das sowohl im Fachhandel vor Ort wie hier in Berlin als auch im Onlinehandel. Die überwiegende Zahl der Händler bietet eine Finanzierung des Kaufpreises an, so wie sie bei anderen Elektrofahrzeugen wie E Bike oder Elektro Roller üblich ist. Wer zu jeder Zeit und ohne Einschränkung einen nutzen möchte, der entscheidet sich sehr schnell zum Kaufen, Mieten oder Leasen. Die Elektromobilität mit dem E Scooter steckt in diesen Wochen und Monaten sicherlich noch in den Kinderschuhen, auch hier in Berlin. Experten erwarten jedoch, dass sich dieser neue Markt um Elektromobilität schnell und breit entwickeln wird. Wer den E Scooter erst einmal kennt, der möchte ihn nicht mehr missen. Das zukünftige Leihsystem ist ganz sicher ein Angebot zum gezielten Fortbewegen in der Innenstadt, nicht jedoch für Urlaub und Freizeit, als Hobby und just for fun. Das ist nur mit dem eigenen E Scooter möglich.


Von A nach B in der Bundeshauptstadt – E Scooter in Berlin mieten

Der Elektro Roller Berlin verbreitet zurzeit ein regelrechten Hype in der Bundeshauptstadt. Schon wenige Tage nach der offiziellen Zulassung für den Straßenverkehr stehen erste E Scooter zum Ausleihen zur Verfügung. Feststeht, dass jeder von ihnen den dichten Berliner Straßenverkehr mit seinen täglichen Rushhours entlastet und den Schadstoffausstoß senkt. Die Infrastruktur zum Leihen eines Elektro Scooter in Berlin wird von Beginn an von den Vermietern professionell über eigene Apps aufgebaut. Schon nach kurzer Zeit werden berlinweit mehrere Tausend E Scooter verschiedener Typen unterwegs sein; vom 20 km/h bis zum 25 km/h. Zunehmend enger wird es nicht auf den Gehwegen, sondern auf Radwegen und Fahrbahnen. Nutzer der beliebten E Scooter müssen viel Know-How und Coolness mitbringen, um sich im Berliner Straßenverkehr zu behaupten.

Noch bevor die ersten E Scooter legal rollen, wird im Berliner Senat schon leise darüber nachgedacht, die Zahl der E Scooter begrenzen zu müssen. Ein Beispiel dafür ist die österreichische Bundeshauptstadt; zum Jahrzehntwechsel hin liegt dort die Grenze bei 1.500 zugelassenen E Scootern.

Doch so weit ist es hier in Berlin noch lange nicht!


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