Die Anschaffung eines neuen Wagens ist meist mit hohen Kosten verbunden. Wie wäre es, wenn Sie Ihr bis zu 11.000 Euro beim Autokauf sparen könnten? Mit der so genannten Innovationsprämie will der Bund vor allem dieses Jahr den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden fördern und hat deshalb seinen bisherigen Umweltbonus verdoppelt!
Doppelte Umweltprämie auf E-Autos und Plug-in-Hybridautos
Themen wie Shared Mobility und Corporate Benefits sind seit Jahren ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Konjunktur- und Förderpakets, das der Bund Unternehmen wie auch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Im Zuge der derzeitigen Corona-Krise will der Bund den Kauf eines Plug-in-Hybrids sowie eines Elektroautos jedoch noch stärker fördern als zuvor. Wer also plant, ein E-Auto zu kaufen, profitiert noch bis Ende 2021 von der doppelten Umweltprämie. Als so genannte Innovationsprämie zahlt der Automobilhersteller die eine Hälfte und der Bund die andere Hälfte des finanziellen Zuschusses. Je nach Automobilhersteller sind auf diese Weise sogar bis zu 11.000 Euro Ersparnis drin (Hyundai). Auf eine maximale Förderung von 10.000 Euro kann man beim Kauf eines E-Autos oder eines Plug-in-Hybridautos von Renault kommen. Für einen VW, Opel, BMW oder einen KIA beträgt die Innovationsprämie maximal 9.000 Euro. Das Schlusslicht in Sachen Bonus bilden Hersteller wie Skoda, Toyota und Land Rover.
So bekommen Sie die Innovationsprämie
Um von den Vorteilen der Innovationsprämie zu profitieren, muss das Auto entweder ein rein batteriebetriebenes oder aber ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug sein. Doch auch Brennstoffzellenfahrzeuge, Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen oder mit maximal 50 g CO2 pro Kilometer aufweisen, gelten als förderfähig. Weitere Voraussetzungen sind beispielsweise ein maximaler Netto-Listenpreis des Basismodells bis höchstens 65.000 Euro und eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten. Neben mindestens vier Rädern und maximal acht Sitzplätzen muss das Fahrzeug zudem auf den Antragsteller zugelassen sein.
Weitere Steuervorteile und Steuersparmodelle in 2020
Bei der Anschaffung eines neuen E-Autos oder eines Plug-in-Hybridautos ist es egal, ob Sie das Fahrzeug kaufen oder leasen. Daher profitieren sowohl Privatpersonen als auch Firmen von der neuen, doppelten Umweltprämie. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Steuervorteile sowie Steuersparmodelle, von denen Sie in 2020 noch Gebrauch machen können. Wer beispielsweise bis zum 31. Dezember 2020 ein batteriebetriebenes Fahrzeug zulässt, ist zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit – selbst dann noch, wenn sich der Halter innerhalb dieser Zeit ändert. Und auch die seit 2019 geltende Dienstwagenregelung für Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge sorgt dafür, dass dieses nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert werden muss. Zudem gilt das Laden eines solchen Fahrzeugs beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil und muss somit auch nicht versteuert werden.
Ob firmeneigene E-Bikes, Elektro-Firmenwagen oder gleich ein frei nutzbares Mobilitätsbudget – die staatliche Unterstützung für das Fördern umweltfreundlicher Antriebe nahm in den letzten Jahren rapide zu.
Planen Sie den Kauf eines E-Autos? Am besten noch 2020
Wer plant, sich ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zuzulegen, sollte dies im Idealfall noch dieses Jahr tun, um den größtmöglichen Bonus für sich zu beanspruchen. Besonders vorteilhaft ist die Anschaffung derzeit für Unternehmen, die ihren Angestellten besondere Mitarbeiterangebote bieten wollen und deshalb auf E-Mobility setzen. Neben der Preisersparnis von bis zu 11.000 Euro beim Kauf oder Leasen eines oder mehrerer E-Fahrzeuge haben Firmen zudem die Option, ihren Mitarbeitern diese in Form eines so genannten geldwerten Vorteils zukommen zu lassen. So sparen beide: der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer.